Dienstag, 06. Oktober 2009

Gentechnik-Kritiker kann man einsperren, Pollen nicht

Aktion für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und gegen Gentechnik-Willkür-Justiz
Freitag, 9.10.2009
ab 11 Uhr: Infostand und Kundgebung auf dem Kirchenplatz Gießen
13.30 Uhr: Begleitung der Angeklagten zum Landgericht
ab 14 Uhr: öffentlicher Prozess am Gießener Landgericht
Eigentlich hätte das Verfahren schon am vergangenen Mittwoch beendet sein sollen. Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle an alle, die die Stimme der 80 % Gentechnik-KritikerInnen bei der Demonstration in Gießen vertreten haben. Alle außer einem Angeklagten hatten an diesem Tag ihre Plädoyers gehalten, als das Verfahren um 21.45 Uhr unterbrochen wurde. Daher ist bekannt, dass die Staatsanwältin nun auf sechs Monate Haft für beide Angeklagte plädiert, bei einem mit, beim anderen ohne Bewährung. Beim nächsten Termin kann also mit großer Sicherheit von einem Urteil ausgegangen werden.
Die Gießener Angeklagten Jörg Bergstedt und Patrick Neuhaus wären die ersten, die für einen Angriff auf ein wissenschaftliches Versuchsfeld verurteilt und sogar mit Haft bestraft werden. Deshalb wollen wir auch an diesem Tag mit möglichst vielen Menschen Gesicht zeigen und deutlich machen, dass die Angeklagten mit ihrer gentechnik-kritischen Haltung nicht alleine stehen.
Für Fragen bitte an Simone Ott wenden:
0151/21 13 13 14
Hintergrundinformation:
Seit Juli 2009 läuft am Gießener Landgericht ein Strafprozess gegen zwei Feldbefreier, die 2006 mit öffentlicher Ankündigung ein Versuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste angriffen. Sieben Verhandlungstermine beinhaltete dieses Berufungsverfahren nun schon, in dem die Angeklagten sich mit dem Notstandsparagraphen §34 des StGB verteidigen. Dieser Paragraph greift üblicherweise, wenn zur Abwendung einer Gefahr eine Straftat notwendig wird (zB zur Rettung eines in Flammen eingeschlossenen in einem fremden Haus), die dann nicht bestraft wird. Detailliert legten sie dar, warum es keine andere Möglichkeit mehr gab gegen diesen Versuch vorzugehen, weil die zuständige Genehmigungsbehörde aufgrund ihrer positiven Einstellung zu Gentechnik ihre Kontrollfunktion nicht wahrnahm.
Während der Versuchsdurchführung war es zu gravierenden Schlampereien seitens der Versuchsleitung gekommen. Die beratenden Fachbehörden waren teilweise deckungsgleich mit der Versuchsleitung oder standen dieser nahe, offensichtliche Mängel im Genehmigungsbescheid wurden von der Universität nie behoben und von der Genehmigungsbehörde nicht geahndet.
2008 hat dieses Verfahren schon einmal in einem ähnlichen Ablauf stattgefunden. Über mehrere Verhandlungstage folgte das Gericht den Einlassungen der Angeklagten, doch damals wurde das Verfahren schon beendet als die Angeklagten allgemeine Fragen zum Risiko der Gentechnik thematisieren wollten. Der damalige Richter ließ sogar einen der Angeklagten aus dem verfahren ausschließen, was ein klarer Rechtsbruch war. Deshalb gingen die Angeklagten in Berufung.
Bei der Feldbefreiungs-Aktion beteiligt waren ursprünglich vier Personen. Das Verfahren der übrigen zwei wurde allerdings gegen Zahlung einiger weniger hundert Euro eingestellt. An den beiden aktuellen Angeklagten soll anscheinend ein Exempel statuiert werden.
www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm
Gleichzeitig sind gerade bundesweit weitere Gentechnik-KritikerInnen von Haft betroffen, allerdings “freiwillig”:
Der Imker und Gendreck-weg-Mitbegründer Michael Grolm, der drei Wochen im Suhler Gefängnis saß, weil er eine Schadensersatzforderung von 1.000 € für eine Feldbefreiung nicht zahlen und auch seine Vermögensverhältnisse dazu nicht aufdecken wollte, ist inzwischen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde wieder frei.
Der Gendreck-weg-Aktivist Christian Pratz (Landwirt und angehender Agrarwissenschaftler), der für vierzehn Tage in Kassel in Haft war, weil er eine Geldstrafe von 200 € für eine Feldbefreiung nicht zahlen wollte, wurde am Montag entlassen.
Am gleichen Tag ging einer seiner Mitstreiter in Rottenburg für zwei Wochen hinter Gitter.
www.gendreck-weg.de
Der Notstandsparagraph § 34, Strafgesetzbuch, im Wortlaut:
“Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit… eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, … das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.”
Einer der Gießener Angeklagten hat eine Informationsbroschüre zu den personellen Verflechtungen von Behörden, Konzernen, Forschung und Lobbyagenturen zusammengestellt. Sie macht deutlich, warum 80% Ablehnung gegen die Agro-Gentechnik keinerlei Wirkung auf politischer Ebene haben können: www.projektwerkstatt.de/gen/filz/brosch.pdf